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Redaktionelle Änderung der Jugendsportordnung

Vereinswechsel im Jugendbereich ohne Sperre

Um Missverständnissen vorzubeugen bringen wir die Beschlusslage in Erinnerung:

„Nur ein Vereinswechsel pro Jahr ohne Sperre!" (Verbandsjugendtag vom 6.3.1998).

Dies hat folgende redaktionelle Änderung der Jugendsportordnung zur Folge:

Jugendsportordnung § 8 Startberechtigungen/Vereinswechsel

Alt: Ein Vereinswechsel ist nur einmal pro Kalenderjahr mit Einverständniserklärung des alten Vereins ohne Sperre möglich.
Neu: Ein Vereinswechsel ist nur einmal pro Kalenderjahr ohne Sperre möglich.

(Das bedeutet: Von den drei Möglichkeiten des Vereinswechsels ohne Sperre

1. zum Jahresende,
2. mit Einverständniserklärung des alten Vereins,
3. durch Umzug

kann pro Kalenderjahr nur eine in Anspruch genommen werden.)

(Die NWJV-Jugendleitung)