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Redaktionelle Änderung der Jugendsportordnung Vereinswechsel im Jugendbereich ohne Sperre Um Missverständnissen vorzubeugen bringen wir die Beschlusslage in Erinnerung: „Nur ein Vereinswechsel pro Jahr ohne Sperre!" (Verbandsjugendtag vom 6.3.1998). Dies hat folgende redaktionelle Änderung der Jugendsportordnung zur Folge: Jugendsportordnung § 8 Startberechtigungen/Vereinswechsel Alt: Ein Vereinswechsel ist nur einmal pro Kalenderjahr mit
Einverständniserklärung des alten Vereins ohne Sperre möglich. (Das bedeutet: Von den drei Möglichkeiten des Vereinswechsels ohne Sperre 1. zum Jahresende, kann pro Kalenderjahr nur eine in Anspruch genommen werden.) (Die NWJV-Jugendleitung) |