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In Anlehnung an die Beschlussfassung der DJB-Mitgliederversammlung am 10.11.2007 tritt folgende Änderung der Grundsatzordnung im Bereich NWJV/NWDK mit sofortiger Wirkung in Kraft: 2.3 Voraussetzungen zur Teilnahme an Prüfungen NWJV/NWDK Ausführungsbestimmungen: An Hochschulen und bei der Polizei können Prüfungen bis zum 1. Kyu im Rahmen der Ausbildung und an allgemein bildenden Schulen bis zum 7. Kyu ohne Vereinsmitgliedschaft unter Berücksichtigung der allgemeingültigen Prüfungsgebühren erfolgen. Für alle weiteren Prüfungen an allgemein bildenden Schulen ohne Vereinsmitgliedschaft ist eine erhöhte Prüfungsgebühr von 15,00 € zu entrichten.
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