Sinn und Zweck
Die Geschäftsordnung regelt die sportlichen und außersportlichen Belange der Judogemeinschaft Münster. Die Geschäftsordnung wird durch den Gesamtvorstand festgelegt und kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder im Rahmen einer Vorstandssitzung geändert werden.
Zu dieser Vorstandssitzung ist der Gesamtvorstand spätestens zwei Wochen vorher einzuladen.

 

Mitglieder
a) Aktive Mitglieder sind alle Judoka, die für die Judogemeinschaft Münster kämpfen und im Judopass auf die Judogemeinschaft Münster gemeldet sind.
b) Fördermitglieder sind alle Personen, die sich mit einer Beitrittserklärung zur Judogemeinschaft Münster anmelden und sich verpflichten, mindestens den festgelegten Förderbeitrag auf das Konto der Judogemeinschaft Münster zu überweisen.
c) Unterstützende Mitglieder sind alle Personen, die sich mit einer Beitrittserklärung zur Judogemeinschaft Münster anmelden und sich verpflichten, den Verein nach besten Kräften zu unterstützen.
d) Ehrenmitglieder werden durch den erweiterten Vorstand ernannt und erhalten eine Urkunde, aus der sich die Ehrenmitgliedschaft ergibt. Die Ehrenmitgliedschaft beginnt mit der Übergabe  der Urkunde, sofern die zu ehrende Person die Mitgliedschaft annimmt.

 

Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. In ausschließlicher Zuständigkeit der Mitgliederversammlung liegen insbesondere: Satzungsänderung, Änderung des Vereinszwecks, Bestellung des Gesamtvorstands, Festlegung des Jahresbeitrags und Auflösung des Vereins.

 

Beiträge:
Die Höhe der Beiträge ist in der Beitragsordnung festgelegt und wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

 

Jugendvertretung:
Die 14- bis 20-jährigen Judoka wählen auf einer alle drei Jahre stattfindenden Jugendversammlung einen erwachsenen Jugendleiter sowie Jugendvertreter. Näheres regelt die Jugendordnung der Judogemeinschaft Münster.

 

Aufgaben der Mitglieder
a) 1. Vorsitzender: Integration nach innen und aktive Repräsentanz nach außen, Formulierung der vom Vorstand festgelegten Ziele, die durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen sind, Einberufung und Leitung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, Überprüfung der im Vorstand gefassten Beschlüsse, Überprüfung der verteilten Aufgaben, Vertretung und Repräsentation des Vereins, Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring.
b) 2. Vorsitzender: Organisation von Veranstaltungen und Ausschöpfen von Fördermitteln, Vertretung des 1. Vorsitzenden im Falle der Verhinderung, Aufstellung und Kontrolle eines Wirtschaftsplanes zusammen mit dem Geschäftsführer und dem Kassierer, Verhandlungen mit Behörden, Organisierung von Zuschüssen, Turnierausrichtung (Planung, Steuerung, Durchführung), nachdem Art und Umfang der Turniere durch den Gesamtvorstand festgelegt und vom Verband genehmigt worden sind.
c) Geschäftsführer: Abwicklung der Vereinsgeschäfte, Kontaktadresse des Vereins, Schriftverkehr in Absprache mit den jeweils Zuständigen im übrigen Vorstand, insbesondere Bestandsmeldungen, Turnierbeantragungen, Turnierausschreibungen, Passstelle usw., Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebes, Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern, Aufstellung und Kontrolle eines Wirtschaftsplanes zusammen mit dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer, Protokollierung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, steuerliche Obliegenheiten.
d) Kassierer: Steuerung des Haushalts, Führung des Mitgliederverzeichnisses, Bearbeitung von Ein- und Austritten, Verwaltung der Kasse, Rechnungsstellung und Einzug der Beiträge, Abrechnung der Aufwandsentschädigungen für Mitarbeiter und Vorstand, Erstellung des Jahresabschlusses.
e) Jugendleiter: Wahrnehmung der Belange der jugendlichen Vereinsmitglieder, ein Erwachsener wird von den jugendlichen Mitgliedern von der Jugendversammlung gewählt und in den Vorstand delegiert.
f) Kassenprüfer:

Die auf der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfer überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit und satzungsgemäße Verwendung der Gelder.

h) Sportkoordinator: Richtlinienkompetenz für die sportliche Aus- und Weiterbildung, inhaltliche und personelle Konzeption des Trainingsbetriebes in Absprache mit dem übrigen Vorstand, Auswahl der Trainer und Übungsleiter, Motivation und Koordination der Trainer und Übungsleiter, Aus- und Weiterbildung von Trainern und Übungsleitern, konzeptionelle und personelle Turnierplanung bzw. Steuerung der Trainer hinsichtlich der individuellen Turnierplanung für die Kämpfer, hinsichtlich der Mannschaftsaufstellungen, hinsichtlich der Turnierbetreuung usw., Koordination mit dem Talentzentrum, Steuerung der Zusammenarbeit von Altersklassenbetreuern und Trainern.
g) Cheftrainer: Ausführungsverantwortung hinsichtlich sportlicher Aus- und Weiterbildung, idealerweise ist der Cheftrainer mit dem Sportkoordinator identisch und langfristig für den Verein tätig. Er ist die Konstante im sportlichen Konzept und garantiert den kontinuierlichen Aufbau eines leistungsorientierten Altersklassensystems.
i) Trainer: Kompetentes Aktualitätsmoment in der sportlichen Aus- und Weiterbildung, Trainer in der Regel auf Zeit, durch die aktuelle Impulse aus der Wettkampfszene kontinuierlich in das Trainings- und Wettkampfgeschehen einfließen.
j) Übungsleiter: Nutzung der Kompetenz und Erfahrung der jungen Aktiven, Ziel, geeignete junge Aktive durch Helferjobs und gezielte Weiterbildung an den Verein zu binden.
k) Altersklassenbetreuer: Organisatorische und emotionale Betreuung der Judoka; den AKBs kommt in Zukunft eine immer wichtiger werdende Funktion zu: Vertrauensperson für die Kinder und Jugendlichen, Unterstützung der Trainer bei der Auswahl der Turnieranmeldungen, Betreuung der Kämpfer auf Turnieren, Mitsprache bei der Aufstellung der Mannschaften, Organisation von Fahrten zu Turnieren usw.
l) Tischbesetzung, Helfer bei Auf- und Abbau, Cafeteria-Team:

zuverlässige Veranstaltungsunterstützung.

 

Turnierausrichtungen der JG:
a)         Grundsätzlich bauen die jugendlichen Mitglieder der Altersklasse, die an diesem Tage kämpfen, die Matten auf. Zu diesem Zweck haben sie zwei Stunden vor Waagebeginn am Ausrichtungsort zu erscheinen.
b)         Grundsätzlich bauen die jugendlichen Mitglieder der Altersklasse, die am Ausrichtungstag kämpfen, die Matte nach dem Ende des Turniers ab. Sie haben die Pflicht, am Ausrichtungsort zu bleiben, bis der verantwortliche JG-Vorstand die Erlaubnis gibt zu gehen.
c)         Jedes aktive Mitglied ab der Altersklasse U 15 ist verpflichtet, an mindestens zwei Tagen im Jahr bei der Turnierausrichtung zu helfen (Tischbesetzung, Organisation etc.). Zu diesem Zweck wird der Vorstand am Ende des Jahres einen Plan veröffentlichen, aus dem zu erkennen ist, wann welches Mitglied helfen muss.
d)         Die Einhaltung der o. a. Punkte wird von den Trainern der Stammvereine überwacht. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass jedes jugendliche Mitglied der JG entsprechend der o. a. Grundsätze hilft.
e)         Jugendliche, die sich nicht an die o. a. Punkte halten, zahlen einen Betrag von 10 Euro in die Jugendkasse und können vom stattfindenden Turnier ausgeschlossen werden. Zudem können sie auf Antrag des Vorstands nach Absprache mit der Mitgliederversammlung aus der JG ausgeschlossen werden (gem. § 5 der Satzung).
f)          Alle Judoka der Judogemeinschaft Münster ab U 15 haben die Pflicht zur Teilnahme an Listenführer-Lehrgängen. Diese werden zweimal im Jahr kostenlos stattfinden.

 

Geschäftskosten:
Jedes Vorstandsmitglied (1. + 2.Vorsitzender, Geschäftsführer, Kassierer) sowie die Altersklassenbetreuer erhalten für die im laufenden Jahr entstanden Kosten für Telefon, Porto usw. eine Pauschale von 20,00 €. Bei Einzelnachweis werden alle notwendigen Kosten auf Antrag erstattet. Andere Mitglieder erhalten gegen Einzelabrechnung ihre Kosten auf Antrag erstattet. Die Erstattung erfolgt im Januar des Folgejahres.

 

Trainerentgelt:
Die Trainer der Judogemeinschaft Münster erhalten pro Zeitstunde 13 €. Auf Turnieren erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 10 €.

 

Fahrtkosten:
a) Jeder Judoka zahlt für alle Fahrten zu Turnieren anteilmäßig 3,5 Cent pro gefahrenen Kilometer an den Fahrer. Derselbe Betrag gilt für mitfahrende Eltern.

b) Fremdkämpfern und Betreuern der Judogemeinschaft Münster wird dieser Betrag erstattet.

c) Die unter Ziffer b) genannten Personen erhalten bei Benutzung eines eigenen PKW (nur in Ausnahmefällen) von der Judogemeinschaft Münster pro gefahrenen Kilometer 10 Cent.

d) Fahrtkosten zu Weiterbildungsmaßnahmen zahlt der Stammverein.

e) Fahrtkosten für Betreuer, die nicht offiziell von der Judogemeinschaft Münster eingesetzt wurden, zahlt der Stammverein.

f) Fahrten zu offiziellen Meisterschaften werden von den AKB bzw. Betreuern an den Kassierer der Judogemeinschaft Münster gemeldet (Anzahl der Kämpfer, Ort des Turniers, Fahrer). Die Fahrer unterschreiben eine Quittung für diesen Tag. Diese Quittung enthält: Datum, Veranstaltung, Name und Kontonummer des Fahrers usw. Der Betrag wird offen gelassen, da dieser erst errechnet werden muss. Die errechneten Beträge werden auf die Konten der Fahrer überwiesen.

 

Mannschaftsaufstellung:

Die Mannschaftsaufstellung erfolgt in Zusammenarbeit von Sportkoordinator, JG-Trainer und AKB.

 

Lizenzmarken:

Die auf höherer Ebene erforderlichen Lizenzmarken sind vom Judoka selbst zu bezahlen. Bestellung sollte über den Stammverein erfolgen.

 

 


1. Vorsitzender:

Stv. Vorsitzender:

Geschäftsführer:

Kassenwart:

Jürgen Potthoff

Thorsten Göbel

Klaus-Dietmar Kroll

Marcus Flachmeyer

Grüner Weg 20

Dopheidestr. 12

Coubertin Str. 4

Ellen-Scheuner-Weg 16

48167 Münster

48565 Steinfurt

48301 Nottuln

48147 Münster

( 02506-6677 Privat

( 02551-83147 Privat

( 02502-25715 Privat

( 0251-9284479 Privat

(  02506-2903 Firma

( 02501-441968 SA/SO

( 0251-348-4280 Dienst

(

FAX: 02506-6676

 

FAX: 02502-25714

 

Handy : 0179-2322171

Handy : 0160-3269681

Handy: 0172-5833797

Handy: 0172-2361235

Bankverbindung: Sparkasse Coesfeld – BLZ: 401 545 30 – Kontonummer: 82575408