Sinn und Zweck
Die Geschäftsordnung regelt die sportlichen und außersportlichen
Belange der Judogemeinschaft Münster. Die Geschäftsordnung wird durch den
Gesamtvorstand festgelegt und kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder im Rahmen einer Vorstandssitzung geändert werden.
Zu dieser Vorstandssitzung ist der Gesamtvorstand spätestens zwei Wochen vorher
einzuladen.
Mitglieder
a) Aktive Mitglieder sind alle Judoka, die für die
Judogemeinschaft Münster kämpfen und im Judopass auf die Judogemeinschaft
Münster gemeldet sind.
b) Fördermitglieder sind alle Personen, die sich mit einer
Beitrittserklärung zur Judogemeinschaft Münster anmelden und sich verpflichten,
mindestens den festgelegten Förderbeitrag auf das Konto der Judogemeinschaft
Münster zu überweisen.
c) Unterstützende Mitglieder sind alle Personen, die sich mit einer
Beitrittserklärung zur Judogemeinschaft Münster anmelden und sich verpflichten,
den Verein nach besten Kräften zu unterstützen.
d) Ehrenmitglieder werden durch den erweiterten Vorstand ernannt und
erhalten eine Urkunde, aus der sich die Ehrenmitgliedschaft ergibt. Die Ehrenmitgliedschaft
beginnt mit der Übergabe der Urkunde,
sofern die zu ehrende Person die Mitgliedschaft annimmt.
Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. In
ausschließlicher Zuständigkeit der Mitgliederversammlung liegen insbesondere:
Satzungsänderung, Änderung des Vereinszwecks, Bestellung des Gesamtvorstands,
Festlegung des Jahresbeitrags und Auflösung des Vereins.
Beiträge:
Die Höhe der Beiträge ist in der Beitragsordnung festgelegt
und wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Jugendvertretung:
Die 14- bis 20-jährigen Judoka wählen auf einer alle drei Jahre
stattfindenden Jugendversammlung einen erwachsenen Jugendleiter sowie Jugendvertreter.
Näheres regelt die Jugendordnung der Judogemeinschaft Münster.
Aufgaben der Mitglieder
a) 1. Vorsitzender: Integration nach innen und aktive
Repräsentanz nach außen, Formulierung der vom Vorstand festgelegten Ziele, die
durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen sind, Einberufung und Leitung von
Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, Überprüfung der im Vorstand
gefassten Beschlüsse, Überprüfung der verteilten Aufgaben, Vertretung und Repräsentation
des Vereins, Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring.
b) 2. Vorsitzender: Organisation von Veranstaltungen und Ausschöpfen von
Fördermitteln, Vertretung des 1. Vorsitzenden im Falle der Verhinderung,
Aufstellung und Kontrolle eines Wirtschaftsplanes zusammen mit dem
Geschäftsführer und dem Kassierer, Verhandlungen mit Behörden, Organisierung
von Zuschüssen, Turnierausrichtung (Planung, Steuerung, Durchführung), nachdem
Art und Umfang der Turniere durch den Gesamtvorstand festgelegt und vom Verband
genehmigt worden sind.
c) Geschäftsführer: Abwicklung der Vereinsgeschäfte, Kontaktadresse des
Vereins, Schriftverkehr in Absprache mit den jeweils Zuständigen im übrigen
Vorstand, insbesondere Bestandsmeldungen, Turnierbeantragungen,
Turnierausschreibungen, Passstelle usw., Verantwortung für die Aufrechterhaltung
des Sportbetriebes, Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern, Aufstellung und
Kontrolle eines Wirtschaftsplanes zusammen mit dem 2. Vorsitzenden und dem
Kassierer, Protokollierung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen,
gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, steuerliche Obliegenheiten.
d) Kassierer: Steuerung des Haushalts, Führung des
Mitgliederverzeichnisses, Bearbeitung von Ein- und Austritten, Verwaltung der
Kasse, Rechnungsstellung und Einzug der Beiträge, Abrechnung der
Aufwandsentschädigungen für Mitarbeiter und Vorstand, Erstellung des
Jahresabschlusses.
e) Jugendleiter: Wahrnehmung der Belange der jugendlichen
Vereinsmitglieder, ein Erwachsener wird von den jugendlichen Mitgliedern von
der Jugendversammlung gewählt und in den Vorstand delegiert.
f) Kassenprüfer:
Die auf der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfer überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit und satzungsgemäße Verwendung der Gelder.
h) Sportkoordinator: Richtlinienkompetenz für die
sportliche Aus- und Weiterbildung, inhaltliche und personelle Konzeption des
Trainingsbetriebes in Absprache mit dem übrigen Vorstand, Auswahl der Trainer
und Übungsleiter, Motivation und Koordination der Trainer und Übungsleiter,
Aus- und Weiterbildung von Trainern und Übungsleitern, konzeptionelle und
personelle Turnierplanung bzw. Steuerung der Trainer hinsichtlich der
individuellen Turnierplanung für die Kämpfer, hinsichtlich der
Mannschaftsaufstellungen, hinsichtlich der Turnierbetreuung usw., Koordination
mit dem Talentzentrum, Steuerung der Zusammenarbeit von Altersklassenbetreuern
und Trainern.
g) Cheftrainer: Ausführungsverantwortung hinsichtlich sportlicher Aus-
und Weiterbildung, idealerweise ist der Cheftrainer mit dem Sportkoordinator
identisch und langfristig für den Verein tätig. Er ist die Konstante im
sportlichen Konzept und garantiert den kontinuierlichen Aufbau eines
leistungsorientierten Altersklassensystems.
i) Trainer: Kompetentes Aktualitätsmoment in der sportlichen Aus- und
Weiterbildung, Trainer in der Regel auf Zeit, durch die aktuelle Impulse aus
der Wettkampfszene kontinuierlich in das Trainings- und Wettkampfgeschehen
einfließen.
j) Übungsleiter: Nutzung der Kompetenz und Erfahrung der jungen Aktiven,
Ziel, geeignete junge Aktive durch Helferjobs und gezielte Weiterbildung an den
Verein zu binden.
k) Altersklassenbetreuer: Organisatorische und emotionale Betreuung der
Judoka; den AKBs kommt in Zukunft eine immer wichtiger werdende Funktion zu:
Vertrauensperson für die Kinder und Jugendlichen, Unterstützung der Trainer bei
der Auswahl der Turnieranmeldungen, Betreuung der Kämpfer auf Turnieren,
Mitsprache bei der Aufstellung der Mannschaften, Organisation von Fahrten zu
Turnieren usw.
l) Tischbesetzung, Helfer bei Auf- und Abbau, Cafeteria-Team:
zuverlässige Veranstaltungsunterstützung.
Turnierausrichtungen der JG:
a) Grundsätzlich bauen die
jugendlichen Mitglieder der Altersklasse, die an diesem Tage kämpfen, die Matten
auf. Zu diesem Zweck haben sie zwei Stunden vor Waagebeginn am Ausrichtungsort
zu erscheinen.
b) Grundsätzlich bauen die
jugendlichen Mitglieder der Altersklasse, die am Ausrichtungstag kämpfen, die
Matte nach dem Ende des Turniers ab. Sie haben die Pflicht, am Ausrichtungsort
zu bleiben, bis der verantwortliche JG-Vorstand die Erlaubnis gibt zu gehen.
c) Jedes aktive Mitglied ab der
Altersklasse U 15 ist verpflichtet, an mindestens zwei Tagen im Jahr bei der
Turnierausrichtung zu helfen (Tischbesetzung, Organisation etc.). Zu diesem
Zweck wird der Vorstand am Ende des Jahres einen Plan veröffentlichen, aus dem
zu erkennen ist, wann welches Mitglied helfen muss.
d) Die Einhaltung der o. a. Punkte
wird von den Trainern der Stammvereine überwacht. Diese haben dafür Sorge zu
tragen, dass jedes jugendliche Mitglied der JG entsprechend der o. a. Grundsätze
hilft.
e) Jugendliche, die sich nicht an
die o. a. Punkte halten, zahlen einen Betrag von 10 Euro in die Jugendkasse und
können vom stattfindenden Turnier ausgeschlossen werden. Zudem können sie auf
Antrag des Vorstands nach Absprache mit der Mitgliederversammlung aus der JG
ausgeschlossen werden (gem. § 5 der Satzung).
f) Alle Judoka der
Judogemeinschaft Münster ab U 15 haben die Pflicht zur Teilnahme an
Listenführer-Lehrgängen. Diese werden zweimal im Jahr kostenlos stattfinden.
Geschäftskosten:
Jedes Vorstandsmitglied (1. + 2.Vorsitzender, Geschäftsführer,
Kassierer) sowie die Altersklassenbetreuer erhalten für die im laufenden Jahr
entstanden Kosten für Telefon, Porto usw. eine Pauschale von 20,00 €. Bei
Einzelnachweis werden alle notwendigen Kosten auf Antrag erstattet. Andere
Mitglieder erhalten gegen Einzelabrechnung ihre Kosten auf Antrag erstattet.
Die Erstattung erfolgt im Januar des Folgejahres.
Trainerentgelt:
Die Trainer der Judogemeinschaft Münster erhalten pro Zeitstunde 13
€. Auf Turnieren erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 10 €.
Fahrtkosten:
a) Jeder Judoka zahlt für alle Fahrten zu Turnieren anteilmäßig 3,5
Cent pro gefahrenen Kilometer an den Fahrer. Derselbe Betrag gilt für
mitfahrende Eltern.
b) Fremdkämpfern und Betreuern der Judogemeinschaft Münster wird dieser Betrag erstattet.
c) Die unter Ziffer b) genannten Personen erhalten bei Benutzung eines eigenen PKW (nur in Ausnahmefällen) von der Judogemeinschaft Münster pro gefahrenen Kilometer 10 Cent.
d) Fahrtkosten zu Weiterbildungsmaßnahmen zahlt der Stammverein.
e) Fahrtkosten für Betreuer, die nicht offiziell von der Judogemeinschaft Münster eingesetzt wurden, zahlt der Stammverein.
f) Fahrten zu offiziellen Meisterschaften werden von den AKB bzw. Betreuern an den Kassierer der Judogemeinschaft Münster gemeldet (Anzahl der Kämpfer, Ort des Turniers, Fahrer). Die Fahrer unterschreiben eine Quittung für diesen Tag. Diese Quittung enthält: Datum, Veranstaltung, Name und Kontonummer des Fahrers usw. Der Betrag wird offen gelassen, da dieser erst errechnet werden muss. Die errechneten Beträge werden auf die Konten der Fahrer überwiesen.
Mannschaftsaufstellung:
Die Mannschaftsaufstellung erfolgt in Zusammenarbeit von Sportkoordinator, JG-Trainer und AKB.
Lizenzmarken:
Die auf höherer Ebene erforderlichen Lizenzmarken sind vom Judoka selbst zu bezahlen. Bestellung sollte über den Stammverein erfolgen.