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Klarstellung zum
Begriff „Posteingang
(III Sportverkehr / 5.
Meldungen)
Der Meldeschluss ist der Posteingang beim Meldeempfänger (Ausrichter
oder Sportliche Leitung – siehe die jeweilige Ausschreibung). Jede Art
von Meldung (Fax / Email oder Brief) muss also bis spätestens Montag
(23.59 Uhr) vor dem Turnier oder Meisterschaft bei der oben genannten
Person sein. Alle Meldungen, die danach beim Meldeempfänger eingehen,
können als verspätete Meldung (doppeltes Startgeld) angesehen werden!
Der Poststempel ist der Nachweis des Postausganges bei der Post und ist
für uns nicht relevant!
Nur wenn sich alle an diese Regel in der Jugendsportordnung halten,
können die Vorbereitungen der Maßnahmen und damit die Turnier- bzw.
Meisterschaftsdurchführung verkürzt werden. Außerdem können die
sportlichen Leiter mit den verantwortlichen Kampfrichter-Obleuten eine
genaue Mattenzahl planen und somit Wartezeiten und Kosten einsparen.
Zum Schluss noch eine Bitte: Bei Überweisung des Startgeldes wäre es für
den Ausrichter sehr hilfereich, wenn der Vereinsname und die Anzahl der
Teilnehmer vermerkt wären.
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