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Sonderregelung "Turnierausschluss nach Diving"

Beschluss des DJB-Präsidiums (auf Antrag der Bundesjugendleitung):

„In den Altersklassen U17 und jünger werden Kämpfer, die wegen der Ausführung oder des Versuchs der Ausführung solcher Techniken wie Uchi-mata, Harai-goshi etc. durch das Beugen nach vorn und unten, wobei der Kopf zuerst in die Tatami „taucht“, mit Hansoku-make bestraft wurden, zu ihrem eigenen Schutz aus dem weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.“

Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung vorläufig in Kraft und wird über die entsprechenden Organe Aufnahme in die Wettkampfordnung (Ziffer 3.12 „Sonderregelungen Nachwuchsbereich“) finden.